Strafe statt Bußgelder!Dass die gesetzlichen Mindestlöhne, wie jetzt bekannt geworden, von so vielen Unternehmen branchenübergreifend unterschritten werden, zeigt, dass die Personalausstattung der Kontrollbehörden und das Strafmaß viel zu niedrig sind.
Um eine Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne zu gewährleisten, muss das Personal für die Kontrolle erheblich aufgestockt werden. Das Unterlaufen von Mindestlöhnen darf nicht länger eine bloße Ordnungswidrigkeit sein, sondern muss strafrechtlich verfolgt werden.
Der Sparkurs der Bundesregierung hinsichtlich des Personalabbaus im öffentlichen Dienst führt auch vor diesem Hintergrund in die falsche Richtung.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn die SPD und die Gewerkschaften fordern und der auch in vielen anderen europäischen Ländern eine Selbstverständlichkeit ist, würde die verbindliche Einhaltung von Lohnuntergrenzen stärken.
Auch hier ist die Verweigerungshaltung der Bundesregierung vor den jetzt bekannt gewordenen Zahlen unverantwortlich.