25.06.2010

Strafe statt Bußgelder!

Dass die gesetzlichen Mindestlöhne, wie jetzt bekannt geworden, von so vielen Unternehmen branchenübergreifend unterschritten werden, zeigt, dass die Personalausstattung der Kontrollbehörden und das Strafmaß viel zu niedrig sind.

Um eine Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne zu gewährleisten, muss das Personal für die Kontrolle erheblich aufgestockt werden. Das Unterlaufen von Mindestlöhnen darf nicht länger eine bloße Ordnungswidrigkeit sein, sondern muss strafrechtlich verfolgt werden.

Der Sparkurs der Bundesregierung hinsichtlich des Personalabbaus im öffentlichen Dienst führt auch vor diesem Hintergrund in die falsche Richtung.

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, wie ihn die SPD und die Gewerkschaften fordern und der auch in vielen anderen europäischen Ländern eine Selbstverständlichkeit ist, würde die verbindliche Einhaltung von Lohnuntergrenzen stärken.

Auch hier ist die Verweigerungshaltung der Bundesregierung vor den jetzt bekannt gewordenen Zahlen unverantwortlich.




zurück
Berichten Sie darüber:
  • bei twitter
  • bei facebook
  • bei delicious
  • bei digg
  • bei google
  • bei webnews
  • bei Mister Wong
  • versenden
Ihr Name

Ihre Mailadresse:
Name des Empfängers
Empfänger-Adresse
Nachricht für den Empfänger
Sicherheitsfrage:Bitte tragen Sie das Ergebnis der folgenden einfachen Rechnung ein: 19 + 7 =



SPD Parteitag in Dresden


Rede Ottmar Schreiner

Chatten Sie mit Ottmar Schreiner - am 28. Juni 2010 von 15.00 bis 16.00 Uhr
Zum Chat